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Kurzarbeit Berechnungsgrundlage Soll Ist

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letzte Antwort am 09.02.2021 11:50:21 von Flitze0815
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rinchen
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Guten Tag,

 

ich  rechne einen Mandanten ab in dem die Mitarbeiter ein Tabellenentgelt erhalten. Z.B. in diesem Fall 30 von 38,5 Basis. Die zu berücksichtigende Kostenstelle mit Kurzarbeit sind aber nur 26,5 von 38,5 Stunden. Ich habe in der monatlichen Arbeitszeit jedoch die Monatsstunden für 30 Stunden also 120 für Januar (ohne FT, da KUG Beginn Ende Januar)hinterlegt. Ist das korrekt? 

 

Nun beträgt die Kurzarbeit für die eine Kostenstelle im Januar 20 Stunden.  Ich stolpere erst bei der Berechnung des Zuschusses über den manuellen Berechnungsbogen, da das Netto mit KUG ja auch den Nettoanteil der Kostenstelle ohne Kurzarbeit beinhaltet. Oder wir kann so etwas durchsichtiger bearbeitet werden?

 

Viele Grüße

Flitze0815
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Moin,

es scheint mir als hättest du den 1. Januar in deiner Sollberechnung vergessen.. Januar 21 AT bei einer 5-Tage-Woche (Mo-Fr)

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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rinchen
Einsteiger
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Hallo,

 

da das KUG erst Ende Januar beginnt bin ich von vorn herein von 20 Tagen ausgegangen. Es wird ja analog auf die Buchung des Feiertagentgeltes verzichtet.

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Wann die Kurzarbeit im Monat beginnt, ist egal.. für die Berechnung des Ausfalls gilt immer der ganze Monat. Bei einer 38,5 Stunden Woche sind das also 161,7 Stunden Monatssoll im Januar. Davon müssen bei mindestens 10% der Gemeldeten 10% Entgeltausfall erreicht werden (Corona KUG); also mindestens 16,17 Stunden.

Wenn die Kurzarbeit erst Ende Januar beginnt (im schlimmsten Fall erst in der letzten KW) werden die 10% Entgeltausfall nicht erreicht, da ja nur 8,5 Stunden Kurzarbeit (30 statt 38,5 Stunden) pro AN zusammenkommen. 

Hoffe habe den Sachverhalt richtig verstanden.

Gruß

Flitze

Ach.. und die monatliche Arbeitszeit muss natürlich mit dem richtigen Soll (38,5 Stunden) gefüllt werden.

live long and prosper
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letzte Antwort am 09.02.2021 11:50:21 von Flitze0815
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