Hallo zusammen,
wir haben den Fall, dass unser MA aufrgund eines Arbeitsunfalls das Krankenhaus aufgesucht hat, und dort für 2 Tage arbeitsunfähig geschrieben wurde. Er ist auch danach wieder zur Arbeit erschienen.
Ich habe eine eAu erstellt und die Rückmeldung erhalten "Krankenkasse wartet auf AU". Glücklicherweise habe ich zudem noch eine papierhafte AU Bescheinigung erhalten, sodass ich gerade gesehen habe, dass von dem austellenden Art bei Krankenkasse "Gartenbau-Berufsgenossenschaft" erfasst wurde.
Zum einen wäre das nicht die richtige BG, da wir der SVLFG unterliegen, zum anderen hat uns unser Arbeitsschutz-Berater mitgeteilt, dass bei einer AU Bescheinigung unter 3 Tagen die BG gar nicht infortmiert/involviert wird.
Wie kann ich nun vorgehen?
Vielen Dank und
viele Grüße S.Hoch
Hallo,
ich nehme an, dass es nur um die AAG Erstattung geht? Wenn ja, muss ja bei einer Krankheit bis zu 3 Tagen gar keine AU ausgestellt werden. Dann würde ich die 2 Tage mit K im Kalender eintragen und ganz normal die Erstattung beantragen.