Hallo,
eine Arbeitnehmerin ist vom 27.08.2021 bis 31.10.2022 in Elternzeit. Ab dem 01.07.2022 beginnt sie einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber. Ich habe nun blöderweise die gleiche Personalnummer genommen. Also die Fehlzeit Elternzeit zum 30.06.2022 beendet und auf Minijob geschlüsselt und abgerechnet.
Heute kam ein Anruf der KK das sie nicht mehr versichert ist und so habe ich auch erfahren, dass ich eine weitere Personalnummer für den Minijob anlegen muss. Habe ich nun gemacht und die Elternzeitbei der alten Personalnummer wieder "aktiviert".
Nun wollt ich eine Wiederabrechnung für Juli für die beiden Personalnummern machen, da die Arbeitnehmerin ja sonst ab August (1 Monat ist man ja trotzdem weiterhin versichert?) nicht mehr krankenversichert wäre. Aber geht ja nicht, da ja dann die schon gezahlten Beiträge an die Knappschaft für die alte Personalnummer nicht storniert werden und auch die Lohnsteuerbescheinigung nicht. Erst bei einer Nachberechnung im August funktioniert es.
Wie kann ich ich nun die Meldungen 31 und 11 stornieren damit sie wieder versichert ist? Nur durch eine Vorwegabrechnung oder andere Möglichkeit? SV-Net geht nicht, da ich für die Stornierung eine Datensatz-ID benötige.
Hallo,
bei der ersten Personalnummer müssen alle Schlüsselungen wieder rückgängig gemacht werden. Dies betrifft den Beitragsgruppenschlüssel, Personengruppe, die Krankenkassenzuordnung und die laufende Fehlzeit.
Mit einer Wiederabrechnung Juli, aber auch der Erstabrechnung August werden in dem Fall dann die Beitragsnachweise korrigiert. (Bei der Knappschaft bleibt es in Summe bei 0, nur die Zuordnung zu den Personalnummern ändert sich)
Die erstellte Lohnsteuerbescheinigung wird für das Finanzamt storniert (hierzu gibt es jedoch keine „Storno-Auswertung“)
Die DEÜV-Meldungen werden mit der Wiederabrechnung Juli ebenfalls storniert.