Hallo Community,
ab Mai habe ich einen AN, der im Krankengeldbezug den Firmenwagen weiter nutzt. Weitergewährte AG-Leistungen bei der 1 %-Regelung. O.K.
Es findet keine Abrechnung der Einzelfahrten statt. Ich hatte hier vor kurzem gelesen, daß lt. BMF Schreiben vom 03.03.2022 (lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer) im Krankengeldbezug auch die Fahrten Wohnung/Arbeit abgerechnet werden, da sie im pauschalen Nutzungswert berücksichtigt sind. Pauschaler Nutzungswert ist doch incl. Fahrten Wohnung, oder?
Kann mir hier jemand mit seinem Wissen weiterhelfen?
Viele Grüße
Ulis
Hallo Ulis,
leider können wir Sie hierzu rechtlich nicht beraten. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.