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Krankengeld

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letzte Antwort am 26.01.2022 15:22:06 von Gökhan_Aras
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o_k
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Hallo , bräuchte bitte Hilfe,

nach 6 Woche k , kommt die LA k6 ... nach Ablauf 42 Tage kommt KA?!

bei mir stimmt was nicht..... und zwar  es heißt die Mitarbeiterin ist dann abgemeldet und bezieht kein Krankengeld und kein Arbeiotsklosengeld?!

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Anspruch auf Lohnfortzahlung (Ausfallschlüssel "K") besteht für 6 Wochen (42 Kalendertage). Anschließend kommt der Mitarbeiter in den Krankengeldbezug und es ist der Ausfallschlüssel "K6" bei dem Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Kalender in Lohn und Gehalt zu erfassen.


Ist der Mitarbeiter dann auch aus dem Bezug des Krankengeldes heraus, ist entweder der Ausfallschlüssel "KA" (Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld) oder "KE" (Krankengeldende nach 78 Wochen) weiter zu verwenden.

 

Mit dem Hinterlegen des Ausfallschlüssels "KA" wird eine sofortige DEÜV-Abmeldung mit Grund 30 erstellt und bei dem Ausfallschlüssel "KE" eine Abmeldung mit Grund 34


In dem Dokument 1004157 "Ende des Krankengeldbezugs für einen Arbeitnehmer erfassen (Ausfallschlüssel KE oder KA) in Lohn und Gehalt" finden Sie hierzu entsprechende Informationen.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
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Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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o_k
Einsteiger
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Hallo, Danek für Ihre Antwort,

 nun habe ich im Kaledner dei KA storniert und K6 eingetragen, wie  kann ich das weitermelden an dkei Ktraynkenkasse, ohne den Monatsabschluss abzuwarten?!

Danek im Voraus

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


durch die Korrektur des Ausfallschlüssels von "KA" auf "K6" wird mit der Lohnabrechnung der Entgeltersatzleistungsantrag (EEL-Antrag) für den Mitarbeiter erstellt und ggf. DEÜV-Meldungen korrigiert.


Anschließend können die Datensätze beim Mandanten in Lohn und Gehalt über den Menüpunkt Mandant | Daten senden gesendet werden.


Der Monatsabschluss muss dafür nicht durchgeführt werden. Die Lohnabrechnung können Sie bei Bedarf unter Abrechnung | Löschen Abrechnung wieder löschen und zu einem späteren Zeitpunkt endgültig erstellen.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
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Freundliche Grüße Darlene Pfahler
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_MIA_
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Hallo Frau Pfahler,

unser MA ist nun aus dem Krankengeldbezug raus (bereits seit 18.11.) und benötigt nun einen neuen Ausfallschlüssel ab dem 19.11.2021.

 

Da dies der erste Fall dieser Art ist, bin ich mir nicht sicher, ob KA oder KE richtig ist.

 

Der MA hat auch noch seinen ganzen Urlaub, muss dieser zuerst genommen werden?

 

Vielen Dank und einen guten Start in die Woche.

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Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


entsprechende Informationen zu Ihrer Fragestellung finden Sie im Dokument - Ende des Krankengeldbezugs für einen Arbeitnehmer erfassen (Ausfallschlüssel KE oder KA) in Lohn und Gehalt.

 

In der Regel wird KA oder KE natlos nach Ende des Krankengeldbezugs erfasst. 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.01.2022 15:22:06 von Gökhan_Aras
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