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Krank während Kurzarbeit / Arbeitstage und KUG Tage

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letzte Antwort am 25.03.2021 10:09:21 von Matthias_Platz
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Ingrit
Einsteiger
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Hallo!

In einem Firmenteil wird in Kurzarbeit gearbeitet. Nun ist eine Mitarbeiterin (Gehaltsempfängerin) an vier aufeinanderfolgenden Tagen krank gewesen, von diesen vier Tagen hätte sie 2 wegen Kurzarbeit nicht arbeiten müssen, an den anderen beiden Tagen hätte sie normal gearbeitet. Trage ich nun Krank während Kurzarbeit (WK)für den kompletten AU Zeitraum ein, obwohl sie davon 2 Tage gearbeitet hätte? oder trage ich das nur für die beiden wegen KUG "freien" Tage ein und für die anderen beiden Tage normal "K"?

danke 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
296 Mal angesehen

Hallo,

 

 

erkrankt ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeit, erhält er in den ersten 6 Wochen von der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld (§ 172 Abs. 1a SGB). Es wird daher kein AAG-Antrag nach U1 erstellt. Weiterhin hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die nicht ausgefallenen Arbeitszeiten (§ 4 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).


Das bedeutet, dass an Tagen, an denen Kurzarbeit geplant war, der Ausfallschlüssel "WK" und an Tagen, an denen regulär gearbeitet worden wäre der Ausfallschlüssel "K" beim Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Kalender zu hinterlegen ist.


Weitere Informationen hierzu können Sie unserem Dokument 5303312 Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für Lohn und Gehalt entnehmen. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.03.2021 10:09:21 von Matthias_Platz
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