Hallo!
In einem Firmenteil wird in Kurzarbeit gearbeitet. Nun ist eine Mitarbeiterin (Gehaltsempfängerin) an vier aufeinanderfolgenden Tagen krank gewesen, von diesen vier Tagen hätte sie 2 wegen Kurzarbeit nicht arbeiten müssen, an den anderen beiden Tagen hätte sie normal gearbeitet. Trage ich nun Krank während Kurzarbeit (WK)für den kompletten AU Zeitraum ein, obwohl sie davon 2 Tage gearbeitet hätte? oder trage ich das nur für die beiden wegen KUG "freien" Tage ein und für die anderen beiden Tage normal "K"?
danke 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
erkrankt ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeit, erhält er in den ersten 6 Wochen von der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld (§ 172 Abs. 1a SGB). Es wird daher kein AAG-Antrag nach U1 erstellt. Weiterhin hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die nicht ausgefallenen Arbeitszeiten (§ 4 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Das bedeutet, dass an Tagen, an denen Kurzarbeit geplant war, der Ausfallschlüssel "WK" und an Tagen, an denen regulär gearbeitet worden wäre der Ausfallschlüssel "K" beim Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Kalender zu hinterlegen ist.
Weitere Informationen hierzu können Sie unserem Dokument 5303312 Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für Lohn und Gehalt entnehmen.