Guten Morgen Community,
unser Mandant hat KUG beantragt ab Februar 2024.
Mit Kug abgerechnet habe ich die Monate Februar bis April 2024. Die Monat Mai und Juni 2024 waren ohne KUG. Jetzt ab Juli rechne ich wieder KUG ab.
Da sind nun Mitarbeiter Ende Juni krank geworden bis in den Juli herein. Da bin ich der Meinung dass die Kranktage in diesem Fall : Krank vor KUG abgerechnet werden müssen da doch zwei Monate ohne Kug abgerechnet wurden. Könnt Ihr mir da vielleicht weiter helfen.
Viele Grüße
Hallo Community,
konnte die Frage mit der Bundesagentur für Arbeit klären. Es ist ja keine neue Anzeige gestellt worden.
Daher sind die Kranktage als Krank während Kug abzurechnen. Die Unterbrechnung von KUG spielt also keine Rolle.
Viele Grüße