Hallo Community,
nach langer Zeit muss ich wieder KUG abrechnen. Mandant hat KUG beantragt ab März 2022.
Jetzt erkrankt ein Arbeitnehmer im Monat März. Ich weiß einfach nicht habe ich jetzt krank währen KUG
oder Entgeltausfall. Muss der Mandant den genauen Zeitraum der KUG mitteilen?
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bisher war zu unterscheiden ob K während Kug (ab Gewährungsbeginn) oder K vor KUG gilt. Wenn also der Gewährungszeitraum am 01.03. beginnt, und der AN im März K wird, wäre das K während Kug. Wenn der Mandant im U1 Verfahren steht und der AN hat z. B. Teil-Kug pro Tag müssen ja die "Nicht-Kug-Stunden" "normal" fortgezahlt und die LFZ erstattet werden.
Wir arbeiten mit LuG und erfassen taggenau jede Bewegung. Zu Lodas kann ich deswegen leider nichts sagen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort !!
Lieben Gruß