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Krank bei KUG

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letzte Antwort am 30.03.2022 15:21:34 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo Community,

 

nach langer Zeit muss ich wieder KUG abrechnen. Mandant hat KUG beantragt ab März 2022.

Jetzt erkrankt ein Arbeitnehmer im Monat März. Ich weiß einfach nicht habe ich jetzt krank währen KUG

oder Entgeltausfall. Muss der Mandant den genauen Zeitraum der KUG mitteilen?

Liebe Grüße

 

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
156 Mal angesehen

Bisher war zu unterscheiden ob K während Kug (ab Gewährungsbeginn) oder K vor KUG gilt. Wenn also der Gewährungszeitraum am 01.03. beginnt, und der AN im März K wird, wäre das K während Kug. Wenn der Mandant im U1 Verfahren steht und der AN hat z. B. Teil-Kug pro Tag müssen ja die "Nicht-Kug-Stunden" "normal" fortgezahlt und die LFZ erstattet werden. 

 

Wir arbeiten mit LuG und erfassen taggenau jede Bewegung. Zu Lodas kann ich deswegen leider nichts sagen.

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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort !!

Lieben Gruß

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letzte Antwort am 30.03.2022 15:21:34 von Bonita66
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