Hallo zusammen.
bim ziemlich neu auf dem Gebiet und stehe vor dem Problem, dass ich die 1% Regelung für das Jahr 2020 nach der Fahrtenbuchmethode korrigieren muss, da diese für den AN günstiger ist.
Der private Anteil liegt bei lediglich 17%.
wie gehe ich da am besten vor?
Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. In Lexinform bin ich nicht wirklich fündig geworden.
danke und viele Grüße
Neuling_2021
1.Das steuerlich anzuerkennende Fahrtenbuch zugrunde legen,
2. aus der FiBu die jährlichen Kosten für den Wagen entnehmen,
3. den Kosten-KM-Preis errechnen,
4. mit aufgeteilten Kosten für Privatfahrten und Fahrten Wo/1.Tät. pro jeweiligem Monat multiplizieren,
5. Privat -KM und Fahrten Wo/1.Tät pro Monat erfassen (da sonst die Gefahr besteht, dass die BBMG überschritten wird, was zu einem Ergebnis in der BP führt), ein weiterer Grund kann die Änderung der Umlagesätze während des lfd. Jahres sein.
Und nach meinem Geschmack den zeitlichen Aufwand in der Rechnungslegung nicht vergessen 🙂