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Korrekturen ins vorletzte Jahr mit LuG

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letzte Antwort am 08.03.2017 16:13:12 von Michaela_Riedel
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tobias_maass
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
380 Mal angesehen

Liebe DATEV, liebe Foristi,

warum sind Korrekturen des vorletzten Jahres mit Lohn und Gehalt nicht möglich? - Es gibt ja, nicht nur im Rahmen von Außenprüfungen, Sachverhalte, die geänderte Meldungen (zwingend) notwendig machen.

Nicht nur, dass Berechnungen mit der Hand am Arm gemacht werden müssen (Fehleranfälligkeit). Auch der Datenbestand im Programm (respektive im RZ) ist dann ja nicht mehr korrekt.

Beste Grüße,

Tobias Maaß

DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
32 Mal angesehen

Hallo Herr Maaß,

der Wunsch eine Nachberechnung ins Vorvorjahr durchzuführen ist bereits bekannt und wird derzeit geprüft.

Leider kann ich Ihnen aktuell keine weiteren Informationen dazu liefern.

Viele Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 08.03.2017 16:13:12 von Michaela_Riedel
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