Liebe DATEV, liebe Foristi,
warum sind Korrekturen des vorletzten Jahres mit Lohn und Gehalt nicht möglich? - Es gibt ja, nicht nur im Rahmen von Außenprüfungen, Sachverhalte, die geänderte Meldungen (zwingend) notwendig machen.
Nicht nur, dass Berechnungen mit der Hand am Arm gemacht werden müssen (Fehleranfälligkeit). Auch der Datenbestand im Programm (respektive im RZ) ist dann ja nicht mehr korrekt.
Beste Grüße,
Tobias Maaß
Hallo Herr Maaß,
der Wunsch eine Nachberechnung ins Vorvorjahr durchzuführen ist bereits bekannt und wird derzeit geprüft.
Leider kann ich Ihnen aktuell keine weiteren Informationen dazu liefern.
Viele Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG