Hallo zusammen,
darf ich einen Minijobber in 2020 rückwirkend ab 2019 mit pauschaler Steuer (2%) korrigieren?
Versehentlich wurden in 2019 die individuellen Steuerabzugsmerkmale bei der Abrechnung berücksichtigt.
Vielen Dank vorab!
Nadine
Hallo,
programmtechnisch ist die Korrektur auf das Vorjahr mit Schlüsselung Entstehungsprinzip möglich.
Dies kann im aktuellen Bearbeitungsmonat unter Personaldaten I Steuer I Einmalbezüge/sonstige Angaben im Feld "steuerliche Behandlung/Nachberechnung Vorjahr" hinterlegt werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass im aktuellen Jahr noch keine Nachberechnung auf das Vorjahr mit Zuflussprinzip erfolgt ist.
Klären Sie bitte zusätzlich mit dem Finanzamt, ob die Korrektur rechtlich noch durchführbar ist.
Informationen dazu finden Sie im Dokument 1034430.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG