Eine Mandantin wurde jahrelang zur verkehrten Gefahrenklasse zugeordnet. Auf Antrag korrigierte die VBG die Jahre 2014 bis 2017, verlangt aber für 2018 eine Korrektur des digitalen Lohnnachweises. Eine Stornierung des Stammdatenabrufs für 2018 und eine neue Abfrage ist nicht möglich da bereits ein digitaler Lohnnachweis gesendet wurde - sagt die Fehlermeldung des Programms. VBG sagt : alten Abruf stornieren, neue Stammdaten abrufen. Geht aber nicht, auch nicht über SV- Net.
Was tun? Hatte jemand schon einmal diesen Fall?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
mit der Anleitung aus dem folgenden Dokument könnte es funktionieren:
Digitalen Lohnnachweis stornieren und neu erstellen
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank !