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Korrektur der Steuerabzüge 2024 mit der Dezember-Abrechnung

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DATEV-Mitarbeiter
Arthur_Roth
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Liebe Community,

 

ich möchte euch über die geplanten Änderungen bezüglich der Grund- und Kinderfreibeträge informieren. Die Beträge werden erneut für das Jahr 2024 erhöht und rückwirkend mit der Dezember-Abrechnung mit einem angepassten „Programmablaufplan (PAP)“ umgesetzt. Derzeit liegt dies nur als Gesetzentwurf vor.

 

Im Gegenteil zu den bisherigen Anpassungen im Steuer-PAP werden die erhöhten Freibeträge nicht durch eine Nachberechnung für bereits abgerechnete Monate berücksichtigt. Stattdessen werden mit der Dezember-Abrechnung die Differenzen ermittelt. Hierbei wird die Steuerberechnung zweimal durchgeführt:

 

  1. Steuerberechnung anhand der ursprünglichen Freibeträgen
  2. Steuerberechnung mit den erhöhten Beträgen.

 

Der ermittelte Differenzwert wird dann mit dem Faktor 11 (Faktor für die Vormonate) multipliziert und von der abzuführenden Lohnsteuer für Dezember abgezogen.

 

Hinweis: Der Differenzwert wird immer mit dem Faktor 11 multipliziert. Das bedeutet, dass der Faktor 11 auch dann Anwendung findet, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise erst im Juli in das Unternehmen eingetreten ist. Für diesen Mitarbeiter erfolgt die Rückerstattung auf Basis der vollen elf Monate.

 

Mit dieser Vorgehensweise bleiben uns aufwendige Nachberechnungen für das gesamte Jahr 2024 erspart, es können dennoch einige Herausforderungen auftreten:

 

Nettolohn

Insbesondere kann es in der Nettolohnermittlung zu Differenzen kommen, die wir leider nicht vermeiden können. Die Nettolohnermittlung basiert auf einem linearen Näherungsverfahren, bei dem schrittweise der passende Brutto-Betrag zum gewünschten und erfassten Netto-Betrag ermittelt wird. Die Differenzermittlung des Dezember-PAP stellt einen „Störfaktor“ in diesem Verfahren dar und kann je nach individuellem Einkommenssteuertarif die korrekte Bruttoermittlung beeinflussen. In unseren bisherigen Testläufen haben wir festgestellt, dass etwa 5% der Nettolohnhochrechnungen von geringen Abweichungen betroffen sind.

Diese Abweichungen können durch manuelles Erfassen der Netto-Be-/Abzüge korrigiert werden.

 

LOVOR 2024

Durch diese Besonderheit sehen wir auch für das Programm LOVOR 2024 aktuell keine Möglichkeit eine fachlich vernünftige und akzeptable Lösung bereitzustellen.

 

Lesen Sie dazu auch den aktuellen Infoservice. Weitere Informationen zum aktuellen Gesetzesstand und den aktuell geplanten Umsetzungen in den Lohnprogramm finden Sie im Dokument: 1037413 - Korrektur Steuerabzüge 2024 mit Dezember-Abrechnung – Hintergrund.

 

Viele Grüße  

  

Arthur Roth  

Product Owner, Produktentwicklung LODAS  

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