Hallo,
wir haben festgestellt, dass neue bAV, die im Zeitraum 09/21 bis 12/21 neu angelegt wurden, das Häkchen für die Steuerbefreiung nicht automatisch gesetzt war.
Jetzt sind noch einige Mitarbeiter aufgetaucht, wo das natürlich dann falsch berechnet wurde.
Bis 01/2022 kann ich die ja noch korrigieren, aber was mach ich mit den Monaten in 2021?
Wie bekommt der Mitarbeiter diese LSt und Versicherungsbeiträge zurück?
Bitte um Hilfe.
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Nachberechnungen können grundsätzlich nur für das aktuelle und das Vorjahr durchgeführt werden.
Eine Korrektur für das Jahr 2021 ist über LODAS nicht mehr möglich.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Dokument: Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen .