Hallo und guten Tag,
leider weiß ich gar nicht genau, wie und wo ich anfangen soll.......
Es wird von der Agentur für Arbeit eine Korrektur des Soll-Entgelts 02/23 angefordert.
Die Dame hat mir auch genau den Weg beschrieben, wie sie auf die Summe kommt.
Nur komme ich, egal, was ich im Lohn mache, nicht auf ihre Werte.
Ich habe die Arbeitszeiten des Mitarbeiters (zum Glück ist es nur einer) geprüft, die des
Mandanten ebenfalls, es sind für den Februar '23 160 Stunden.
Der MA hat im Februar 146,75 Std. gearbeitet x seinem Stundenlohn ergibt es im Soll-
wie im Ist-Entgelt die selbe Summe.
Nun soll es aber, lt. Arbeitsagentur, für das Soll-Entgelt 160 Std. x seinem Stundenlohn plus
noch einer varr. Leistungszulage von 77,80€ sein.
Ich bin etwas überfragt, da ich ansonsten nicht viel mit Kurzarbeitergeld zu tun habe.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier auch z.B. Auswertungen (Nr. 164) hochladen kann und darf.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und mir kann jemand aus der Community helfen.
Viele Grüße
Andrea
@a_schreiner schrieb:
der MA hat im Februar 146,75 Std. gearbeitet x seinem Stundenlohn ergibt es im Soll-
wie im Ist-Entgelt die selbe Summe.
Bei 160,00 Sollstunden und 146,75 gearbeiteten Stunden kann Soll-Entgelt und Ist-Entgelt nicht identisch sein.
Das Sollentgelt wäre 160,0 Std. x Stundenlohn + Leistungszulage, das Ist-Entgelt sind 146,75 Std. x Stundenlohn.
Die ausgefallenen Stunden sind die KUG-Stunden.
Vielleicht noch einmal die Schlüsselung der Lohnarten bzw. Stammdaten Kug prüfen.
DATEV hat hierzu gute Dokumente.
Viele Grüße
Danke, aber das hatte ich schon alles durchgesehen.
Und dass das Soll-Entgelt nicht identisch mit dem Ist-Entgelt sein kann, war mir auch klar.
Nur bin ich nicht auf den Fehler gekommen.
Dank einer sehr netten Kollegin, haben wir es dann gemeinsam klären können.
Die Dokumente von DATEV haben dabei nicht wirklich geholfen.
Trotzdem Danke.
Gruß