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Korrektur SV Meldung rückwirkend anteilig

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letzte Antwort am 09.01.2025 14:11:22 von Uwe_Lutz
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KNmyt
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Liebe Community,

 

wir sollen laut Krankenkasse bei einem Mitarbeiter der zum 01.08.24 gestartet hat die SV Meldung korrigieren auf Grund von Doppelbeschäftigung. Dies gilt aber nicht für den kompletten Monat sondern er muss als 1 - 1 -1 -1 von 01.08.24 - 19.08.24 und von 20.08.24 - 31.08 als Werkstudent. Aktuell haben wir den kompletten Monat als 1 1 1 1 gemeldet gehabt. 

 

Ist dies irgendwie mit dem System möglich oder geht das nur über SV Net? 

 

Mit freundlichen Grüßen
K.N

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
126 Mal angesehen

Moin,

 

es reicht ja nicht, die Meldungen zu korrigieren. Sie müssen dann ja für den ersten Zeitraum auch die Beiträge entsprechend ändern, da dann ja auch KV, AV und PV zu zahlen ist.

 

Sie müssen dies also insgesamt über das Lohnprogramm abwickeln.

 

Dies geht allerdings nicht über eine Personalnummer, sondern es muss eine PNr für den Zeitraum 01.-19.08.2024 und eine PNr ab 20.08.2024 angewandt werden.

 

Ich würde die bisherige PNr für die Tätigkeit ab 20.08.2024 anwenden, also den bisherigen Beschäftigungszeitraum löschen und einen neuen Zeitraum mit Beginn 20.08.2024 einrichten. Zusätzlich müssen die Felder für die bisherige PNr und bisherigen SV-Daten geschlüsselt werden:

 

Uwe_Lutz_0-1736427821392.png

 

Bei der neu einzurichtenden PNr für den Zeitraum 01.-19.08.2024 müssen die Felder für die weiterführende PNr und die SV-Daten erfasst werden.

 

Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie die PNr für den Zeitraum 01.-19.08.2024 vom UV-Meldeverfahren ausschließen und dafür unter der anderen PNr den Bruttobetrag und die Stunden mit eingeben. Siehe hierzu Abschnitt 4.11 im Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung: Stammdaten erfassen - DATEV Hilfe-Center.

 

Ich würde außerdem die neu einzurichtende PNr für den Zeitraum 01.-19.08.2024 vom ELStAM-Verfahren ausschließen, damit dies nicht zu Problemen führt. 

 

Uwe_Lutz_1-1736428149444.png

 

Sie sollten dies auf jeden Fall über entsprechende Probeabrechnungen vorab prüfen und gucken, wie Sie die Überzahlungen/Auszahlungen ggf. miteinander verrechnen. Hier könnte ein Nettoabzug/-bezug "Verr. andere PNr" hilfreich sein.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

Und nebenbei bemerkt: SV-Net gibt es nicht mehr, das läuft jetzt über das SV-Meldeportal.

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letzte Antwort am 09.01.2025 14:11:22 von Uwe_Lutz
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