Hallo Zusammen,
wir erhielten jetzt erst die Information, dass Verpflegungsmehraufwendungen in 2019 ausgezahlt wurden, diese sind natürlich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung 2019, welche im Dezember erstellt wurde, wie kann ich diese nachträglich auf die Lohnsteuerbescheinigung für 2019 draufzaubern - leider stehe ich schon in 02/2020.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn Sie beim Mitarbeiter, Steuer und Besonderheiten auf Entstehungs- anstatt Zuflussprinzip umstellen, sollten alle auf 2019 rückgerechneten Werte auf einer 2019er LSt-Bescheinigung erscheinen.
Hallo, vielen Dank, das hatte ich schon versucht, und bei der Probeabrechnung erhalte ich den Fehler Hinweis, dass die steuerliche Abrechnung gemäß Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Wochen zulässig ist. Erstellt er trotzdem eine neue Lohnsteuerbescheinigung für 2019?? auf der Probeabrechnung ist es drauf, aber ich erhalte keinen Hinweis, dass die Lohnsteuerbescheinigung 2019 storniert wird.
Der Hinweis auf die 3 Wochen ist korrekt. Letztlich sind es aber Sie, die die Entscheidung trifft und dies, unter entsprechenden Umständen, auch später noch auf das Entstehungsprinzip ändern darf. --> Es muss sichergestellt sein, dass der AN die ältere Bescheinigung noch nicht in Verbindung mit einer Steuererklärung bei seinem Finanzamt eingereicht hat.
Die LSt-Bescheinigung wird "nur" korrigiert, nicht storniert. Der jüngste elektronische Eingang wird beim Finanzamt verwendet.