Kann ich die Lohnsteuer für 12/2016 noch korrigieren?
Hallo Frau Wiedenmeyer,
das ist nicht möglich! Wenn Sachverhalte zu 2016 gehören, werden diese im laufenden Monat verrechnet.
VG
Tänzler
Hallo,
eine Korrektur der Lohnsteuer 2016 ist nur mit dem Entstehungsprinzip möglich.
Bei Anwendung des Entstehungsprinzips ist die Dreiwochenfrist im Januar zu beachten. Zu Prüfen ist deshalb, ob die für das Vorjahr neu zu erstellende Lohnsteuerbescheinigung von der Finanzverwaltung noch angenommen wird.
Für Nachberechnungen nach den ersten drei Januarwochen, die nach dem Entstehungsprinzip durchgeführt werden, erhalten Sie folgenden Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll:
"Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe. Die steuerliche Abrechnung gemäß Entstehungsprinzip ist nur in den ersten drei Januarwochen zulässig (Dreiwochenfrist)." Die steuerliche Berechnung wird im Rechenzentrum dennoch nach dem Entstehungsprinzip durchgeführt. Der Hinweis dient zu Ihrer Kontrolle.
Eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip ist nicht mehr möglich, wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahres bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde. Es wird automatisch das Zuflussprinzip angewandt.
Beispiele für die Nachberechnung ins Vorjahr finden Sie für LODAS im Dokument 5303335 und Lohn und Gehalt im Dokument 1031568 .
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG