Liebe Community,
beim Jahresabschluss 2021 wurde festgestellt, dass bei einer Mitarbeiterin der Monat 04-2021 nicht korrekt abgerechnet wurde.
Die privat versicherte Mitarbeiterin bekam in der Vergangenheit jährlich im April ein 13. Monatsgehalt, dass sie per Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung eingezahlt hat. Die Versicherung zog den Betrag immer zum 01.04. ein.
Leider wurde im April 2021 vergessen das 13. Monatsgehalt, sowie die Gehaltsumwandlung abzurechnen. Der Einzug der Versicherung erfolgte allerdings. Nun soll ich die Abrechnung April 2021 lt. Steuerbüro korrigieren.
Unser aktueller Abrechnungsstand in DATEV LuG ist 01/2023. Habe eben mal versucht 2021 zu korrigieren, leider geht das nur bis 01/2022 zurück. Meine Hoffnung ist, wenn ich den Monatsabschluss Dezember lösche, könnte ich die Korrektur für 04-2021 vornehmen und anschließend den Monatsabschluss wiederholen? Geht das so einfach?
Danke schon mal für eure Gedanken dazu.
Viele Grüße
Melanie
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
richtig, mit dem Abrechnungsstand 01/2023 können Sie Nachberechnungen bis maximal 01/2022 durchführen. Eine Nachberechnung in das Jahr 2021 ist nur noch bis zum Abrechnungsstand 12/2022 möglich.
Wenn Sie also den Monat 01/2023 noch nicht abgeschlossen haben und somit den Monatsabschluss 12/2022 zurücksetzen können, ist eine Nachberechnung für 2021 möglich.