Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich der KUG- Abrechnung bzw. nur zur Kontierung von drei Lohnarten.
Leider muss ich das KUG zum ersten Mal und dazu noch allein abrechnen. Die Erklärung welche Ertrags- und Forderungskonto man bei der Finanzbuchführung/Sonstige Konten/KUG eingeben muss habe ich gefunden.
Was die Kontierung der Lohnarten 5000, 5010 und 5070 unter Finanzbuchführung/Kontierung Lohnarten angeht, bin ich mir nicht sicher. Die Lohnarten waren bei uns auch noch nicht angelegt.
Müssen die drei Lohnarten alle mit dem FiBu Kostenkonto 3720 (Verbindlichkeiten aus Lohn und
Gehalt ) kontiert werden? Wir nutzen SKR04.
Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße
E.H.
Hallo !
Das Konto 3720 ist bei allen drei Konten zu verwenden.
Zur Erklärung: Das KUG und die KUG-Zuschüsse werden, wie andere Entgelt-Bestandteile ja auch,
an den Mitarbeiter ausbezahlt und der Ausgleich bzw. die Verrechnung erfolgt über 3720
(im SKR 03 = 1740).
Gruß
Vielen Dank für die Bestätigung!
viele Grüße