Hallo,
ich habe in meiner Einrichtung ein Pärchen arbeiten, die Mutter kommt im September aus der Elternzeit und bekommt dann den Zuschuss.
Jetzt im August ist der Partner voll Beschäftig.
Kann ich den Zuschuss im August bei dem Vater und im September bei der Mutter eingeben ?
Hallo,
wer den Zuschuss für den Kindergartenbeitrag erhält ist letztendlich egal. Wichtig ist nur, dass es pro Kind nur 1 mal gewährt wird und mittels der Rechnung des Trägers nachgewiesen werden kann, wie hoch die Betreuungskosten sind. Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Einkommen gewährt werden. Diese Rechnungen werden gerne von den SV-Prüfern begutachtet, darum vielleicht jährlich neu anfordern.