Hallo Community,
bisher (mindestens bis zum Herbst letzten Jahres) war es so, dass die Kirchensteuerpflicht in Berlin nicht mit Ablauf des Monats endet, in dem der Austritt erklärt wurde, sondern erst einen Monat später. (s.a. Lexikon Lohn und Personal, Dok. 5300344). Diese Regelung galt nur in Berlin. Jetzt habe ich aktuell einen "Austrittsfall" und erhalte vom Rechenzentrum bzw. der Finanzverwaltung die Änderung der Kirchensteuerpflicht bereits für den Monat, der der Austrittserklärung folgt - also wie in allen anderen Bundesländern auch. Weiß evtl. jemand, ob sich etwas in 2016 geändert hat? Ist mir da etwas entgangen? Könnte sein, dass das gesonderte Berliner Kirchenaustrittsgesetz nicht mehr gilt, in dem die abweichende Regelung steht. Wenn es in Berlin nicht mehr anders ist, als im Rest Deutschlands, dann müsste auch der Jehle-Rehm geändert werden....
Viele Grüße aus dem sonnigen Berlin,
Christiane Schiller
Moin,
das Berliner Kirchenaustrittsgesetz wurde mit Wirkung zum 1.01.2015 geändert. Damit ist der Austrittsmonat auch der letzte Monat mit KiSt Pflicht. Ob nun Berlin oder Hamburg die Ehre gebührt die alte Regelung am Leben erhalten zu haben vermag ich nicht zu sagen.
Die Austrittserklärung sollte gut verwahrt werden! Gerade Berliner Ämter setzen bei Anmeldungen gerne mal die Kirchenzugehörigkeit.
Gruß
KP