Guten Tag,
Bis Ende 2019 musste man nur die Fehlzeit in den Personalstammdaten belegen.
Dann ging alles automatisch und fehlerfrei.
Ab 2020 funktioniert das nicht mehr. Deshalb habe ich bisher folgendes gemacht:
Die Fehlzeit "Kinderpflege mit Krankengeld" habe ich erfasst. Das Kind wurde bei "Kinderdaten" automatisch belegt.
In den Bewegungsdaten habe ich 5 Tage mit LA 144 erfasst.
In den Stammdaten "Kinderdaten" war das Kind bereits erfasst. Hier habe ich nichts geändert.
Auch bereits vorher erfasst war in "Sozialversicherung - Entgeltersatzleistungen" Grund Ausschluss : Arbeitsvertrag + Anspruch auf bezahlte Freistellung: 0
Trotzdem wird das Gehalt bei einer AN nicht gekürzt. Der Beleg für EEL wird aber erstellt.
Kann mir jemand sagen, was ich falsch mache oder vergessen habe?
Gruß
KSB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
die Stammlohnart 144 ist für Stundenlohnempfänger einzugeben. Dieses Entgelt wird nicht auf der Abrechnung ausgewiesen, sondern für den EEL-Antrag genutzt.
Eine zusätzliche Kürzung des Entgelts erfolgt bei Stundenlohnempfängern nicht, da bei diesen als tatsächliche Arbeitsleistung nur die Stunden ohne die ausgefallenen Stunden (die mit StLA 144 erfasst werden) eingegeben werden.
Bei Gehaltsempfängern ist die Stammlohnart 144 nicht zu verwenden. Hier wird für den EEL-Antrag die Kürzung des Gehalts berücksichtigt. Die Kürzungsformel wird über Mandantendaten - Arbeitszeiten - Regelmäßige/feste Arbeitszeit im Feld "Umrechnung von Festbezügen" gesteuert (oder für den Mitarbeiter gesondert unter Personaldaten/Arbeitszeiten/Regelmäßige Arbeitszeit im Reiter "Allgemeine Angaben" im entsprechenden Feld).
Wenn die Umrechnung der Festbezüge nicht erfolgt, sollten Sie auch die Meldungen im Hinweis- und Fehlerprotokoll beachten.
Beschrieben ist dies im Hilfecenter im Dokument Entgeltersatzleistungen (EEL) - Kinderkrankengeld (Beispiele für LODAS) .
Viele Grüße
Uwe Lutz
Das Problem ist mit Ihrer Hilfe behoben.
Vielen Dank dafür.
Lieben Gruß von
KSB
Hallo Herr Lutz,
was ist die Konsequenz, wenn die LA 144 nicht erfasst wird?
Ich hatte diese LA zwar in den Mandantendaten angelegt, aber bei der Erfassung nicht genutzt. Trotzdem wurde eine korrekte EEL ausgestellt.
Grüße
@NinaW schrieb:Hallo Herr Lutz,
was ist die Konsequenz, wenn die LA 144 nicht erfasst wird?
Ich hatte diese LA zwar in den Mandantendaten angelegt, aber bei der Erfassung nicht genutzt. Trotzdem wurde eine korrekte EEL ausgestellt.
Grüße
Wenn die EEL-Bescheinigung stimmt, wüsste ich im Moment nicht, was dagegen spricht.
....danke für die schnelle Antwort.
Dachte erst im Hintergrund (Lohnjournal, etc.) würde die LA 144 vielleicht etwas bewirken bzw. für spätere Betriebsprüfungen relevant sein in irgend einer Art und Weise... heute ist ja alles so Komplex.
Schönes Wochenende...