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Kindergartenzuschuss während Krankengeld - rückwirkend

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letzte Antwort am 09.06.2020 17:05:06 von LF
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Lohn20201
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

ich habe ein ziemlich verzwicktes Problem und hoffe es kann mir jemand helfen dies zu lösen.

 

Eine Mitarbeiterin ist seit 01.01.20 krank ohne Lohnfortzahlung. Seit mehr als 2 Jahren bekommt Sie einen Kindergartenzuschuss zusätzlich zum Gehalt, derzeit monatlich 148,- €.

 

Für die Zeit der Unterbrechung haben wir ihr keinen Zuschuss mehr bezahlt weil wir vom Steuerbüro die Aussage bekamen, dass der Kindergartenzuschuss während der Unterbrechung ruht.

 

Jedenfalls kam nun die Mitarbeiterin auf uns zu und teilte uns mit, dass dies nicht richtig sei und Sie erfahren habe, dass der Zuschuss trotz Krankengeld bezahlt werden kann. Sie möchte nun den Zuschuss gerne für die Zeit ab 01.01. nachträglich berechnet und ausbezahlt haben.

 

Können wir die Rückrechnung vornehmen und die Zuschüsse nachbezahlen? Ist dies korrekt?

 

Wenn ja - kommt hier gleich mein 2. Problem, damit die Lösung nicht zu einfach wird...

 

Am 11.05. mussten wir einen Antrag auf Insolvenzprüfung stellen. Können wir in diesem Fall überhaupt eine Rückrechnung für die Monate 01-05/2020 stellen und ausbezahlen oder nicht?

 

Insolvenzeröffnung wird vermutlich der 01.07.20 werden. Das Insolvenzgeld greift jedoch ja nur für die 3 vorher gehenden Monate (April, Mai, Juni). Ist dies dann überhaupt möglich für die Monate 01 - 03 eine Rückrechnung vorzunehmen?

 

Also ich blicke hier nun wirklich nicht mehr durch. Kann mir vielleicht jemand helfen?

 

Bin für jeden Tipp dankbar - herzlichen Dank schon im Voraus.

 

Viele Grüße,

 

S. Ben Abid

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
1122 Mal angesehen

Moin,

 

das Problem sollte an den Anwalt herangetragen werden, der sicherlich auch im Rahmen der Insolvenzprüfung eingeschaltet ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1104 Mal angesehen

Und falls der KiGa-Zuschuss gezahlt werden sollte - st- und sv-frei, gehe ich mit dem StB mit und denke, dass der Zuschuss dann pflichtig würde, da es an der Zusätzlichkeit mangelt, wenn kein Gehalt gezahlt wird, zu dem zusätzlich der Zuschuss kommt.

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letzte Antwort am 09.06.2020 17:05:06 von LF
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