Hallo zusammen,
ich habe ein Mitarbeiter, welche ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund Ihrer Schwangerschaft vom Arzt erhalten.
Die Mitarbeiterin bekommt auch einen Kindergartenzuschuss.
Ist dieser Zuschuss auch erstattungsfähig nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruss Silvia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das LAG Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 14.03.2014 (Az.: 3 Sa 388/13) entschieden, dass ein regelmäßig gezahlter Kindergartenzuschuss auch in die Bemessungsgrundlagen für das Mutterschaftsgeld einzubeziehen ist.
Voraussetzung: Der Zuschuss muss mindestens drei Monate vor Beginn der Schutzfrist oder des Beschäftigungsverbots gezahlt worden sein.
Somit gilt dies auch im Falle eines ärztlich erteilten individuellen Beschäftigungsverbots.
Aber so oder so: Der Arbeitgeber bekommt diese Aufwendungen im Falle eines Beschäftigungsverbots zu 100%, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 AAG durch die Umlage U2 erstattet.
Gruß