Hallo,
ich habe einen Vertrag zur BAV löschen und neu anlegen müssen, der bereits seit mehreren Jahren bestand. Die Abrechnung mit Lohn und Gehalt erfolgte erstmals im Januar 2021.
Nun wird die Lohnart 3040 bei den Monaten mit Kurzarbeit nicht mehr bei der Berechnung des Sollentgelts gekürzt, was zu einer Nachberechnung für Monate im Vorjahr führt. Angezeigt wird es bei der Berechnung dennoch oben mit -
In den Lohnartbesonderheiten wurde keine Änderung vorgenommen. Hier ist nach wie vor die Schlüsselung "Betrag" eingestellt. Wie kann es hierzu kommen und was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
prüfen Sie bitte in den Stammdaten des betroffenen Arbeitnehmers unter Stammdaten | betriebliche Altersvorsorge | Direktversicherung oder Pensionskasse im jeweiligen Vertrag in der Registerkarte „allgemeine Daten“, ob im Eingabefeld Kürzung „k/k“ hinterlegt ist.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.