Hallo zusammen,
ich hatte bei Umzug die Adresse des Mitarbeiters geändert. Ich erhalte keine Meldung zur Sozialversicherung. Auf der Abrechung und im System ist die neue Adresse zu sehen.
Muss noch eine Eingabe gemacht werden bei der Änderung der Adresse?
Vielen Dank vorab.
Biggi
Hallo,
eine Anschriftenänderung ist kein gesetzlicher DEÜV-Meldegrund.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß
Biggi