Hallo zusammen,
und schon wieder habe ich ein Problem!
Wir haben einen Mitarbeiter, der seit März 2017 in Ruhestand ist und bei uns verschiedene Direktverischerungen hatte. Diese sind mittlerweile zur Auszahlung gekommen, da der MA sein 65. Lebensjahr erreicht hat.
Nun zu meiner Frage: Die Kapitalzahlung ist steuer- und sozialverischungspflichtig. Sprich, ich muss die Zahlung über LODAS abrechnen und dem Mitarbieter ausbezahlen. Wie kann ich die Zahlung anlegen? Vorallem, der MA ist seit März 2017 nicht mehr abgerechnet worden? Muss ich einen "neuen" Mitarbeiter anlegen?
Danke für Eure Hilfe!
Grüße
Kristina Taraba
Hallo Frau Taraba,
in folgendem Info-Dokument – in Punkt 10 - finden Sie eine Beschreibung, wie Sie bei der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge zum regulären Vertragsende vorgehen können.
Da es sich bei der Kapitalauszahlung um einen sonstigen Bezug handelt, gibt es zwei Möglichkeiten, wie dieser ausgezahlt werden kann.
Falls der Betrag im Vorjahr bzw. im Austrittsmonat verbeitragt werden soll, buchen Sie den Wert über Bewegungsdaten / Erfassungstabellen in der Registerkarte „Nachberechnung Standard" im Austrittsmonat des Mitarbeiters.
Soll der Betrag im aktuellen Jahr bzw. im aktuellen Bearbeitungsmonat verbeitrag werden, setzen Sie bitte unter Personaldaten / Beschäftigung / Zeiträume den Haken „Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen". Sie können dann den Wert über Bewegungsdaten / Erfassungstabellen in der Registerkarte „Standard" buchen.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG