Hallo Zusammen,
ich bin auf der Suche nach Antworten auf folgende Fragen:
Ein Ges.-GF erhält aus seiner langjährig angesparten Unterstützungskasse (auf Gehaltsverzicht) eine Kapitalzahlung (sv-frei wg. Ges.-GF, aber steuerpflichtig).
1) welche Lohnart ist für die Kapitalauszahlung im Programm Lohn und Gehalt zu verwenden,
2) welche Konten (SKR03) sind zu buchen -für die Kapitalauszahlung (Ertrag) und bei der Bruttolohnverbuchung (Kontierung der verwendeten Lohnarten)?
Ist in diesem Fall noch etwas zu beachten hinsichtlich Krankenversicherung, da ja sv-frei?
Viele Grüße
Angela Keller
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Hallo,
erfolgt die Auszahlung vorzeitig? Wenn ja, gibt es eine einige Besonderheiten zu beachten. Aufgrund der Reihe von Besonderheiten können wir Ihnen keine konkrete Lohnart nennen. Die Kapitalauszahlung wird in Form eines Versorgungsbezuges abgerechnet.
Im Dokument Betriebliche Altersvorsorge vorzeitig auszahlen (Lohn und Gehalt) können Sie nachlesen, welche Aspekte bspw. berücksichtigt werden müssen und welche Lohnarten in Lohn und Gehalt zur Verfügung stehen.
Erfolgt die Auszahlung zum regulären Vertragsende? Hierzu finden Sie im DokumentVersorgungsbezüge abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt 2.4 ein Beispiel mit der Lohnart 3480 "Kapitalauszahlung Vbez.,mehrj. jhrl.".
Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer sv-frei abgerechnet wird, werden keine DEÜV-Meldungen oder Meldungen für das Zahlstellen-Meldeverfahren erstellt.
Die Standardkontierungen zu den jeweiligen Lohnarten können Sie auf der Mandantenebene unter Kanzlei | Finanzbuchführung | Kontenrahmen... im ausgewählten Kontenrahmen SKR03 einsehen.