Hallo Community,
ein AN -wohnhaft in Bremen- ist neu dazu gekommen. Er arbeitet voll im Homeoffice.
Der AG hat seinen Firmensitz in Hamburg, hat keine Niederlassung/Betriebsstätte in Bremen.
Ist für den AN auch der Kammerbeitrag abzuführen?
Viele Grüße
Ulis
der Kammerbeitrag ist m.E. abzuführen. Muss auch beim FA Bremen angemeldet werden.
Mein Beitrag aus Januar ist fehlerhaft.
Mangels Betriebsstätte muss kein Beitrag entrichtet werden, ergibt sich aus diesem Dokument https://www.arbeitnehmerkammer.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Allgemein/Beitragsmerkblatt-Jan-2023.pdf
@ DATEV
Könnte das Dokument dahingehend angepasst werden, also expliziter Hinweis, dass der AG eine Betriebsstätte in Bremen braucht? Alternativ ein Satz, dass Homeoffice nicht als "in Bremen tätig" zählt. https://apps.datev.de/help-center/documents/5303179