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KUG und flexible Arbeitszeit

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letzte Antwort am 07.04.2020 10:05:45 von Daniela_Eichler
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ocs_gmbh
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben trotz Verwendung der empfohlenen Umrechnungsformeln bei variabler Wochenarbeitszeit weiter folgendes Problem:

 

Mitarbeiter, 40 Stunden pro Woche mit freier Zeiteinteilung, Gehaltsempfänger, auch während KUG flexible Arbeitszeiten mit wöchentlich wechselndem KUG-Arbeitszeitmodell.

 

Ab 16.3. KUG und tatsächliche Arbeitszeit:

DatumWochentagArbeitszeitArbeitszeitUrlaub
 Kurzarbeit SollKurzarbeit Istin Stunden
16.03.2020Montag8,008,00 
17.03.2020Dienstag4,003,50 
18.03.2020Mittwoch8,008,50 
19.03.2020Donnerstag8,008,25 
20.03.2020Freitag4,006,00 
21.03.2020Samstag   
22.03.2020Sonntag   
23.03.2020Montag0,001,00 
24.03.2020Dienstag8,000,008,00
25.03.2020Mittwoch8,007,50 
26.03.2020Donnerstag8,006,25 
27.03.2020Freitag8,008,50 
28.03.2020Samstag   
29.03.2020Sonntag   
30.03.2020Montag4,004,00 
31.03.2020Dienstag0,000,00 

 

Ich habe diese Werte im Kalender so eingepflegt, auch die Zeiten 1.-15.3. auf die ich aus Platzgründen hier verzichtet habe. Bei der Abrechnung rechnet das Programm das Ist-Entgelt  anhand der Formel "Betrag * zu bezahlenden Stunden / Soll-Arbeitsstunden" aus, die empfohlene Einstellung.

 

Allerdings rechnet das Programm KUG für 25,5 Stunden, obwohl aus dem Gesamtmonat eigentlich nur 24 Stunden ausgefallen wären, weil an den anderen Tagen 1,5 Stunden zusätzlich gearbeitet wurden. 

 

Variiere ich die tatsächliche Arbeitszeit so, dass ich diese 1,5 Stunden wegnehme, sinkt zwar das Istentgelt (was logisch konsequent ist, weil die bezahlten Stunden sinken), gleichzeitig verändert sich im KUG aber weder die Stundenzahl noch das KUG vom Betrag her.

 

Das verstehe ich nicht. Der Arbeitsausfall und damit der Bruttoausfall im Istengelt ist jetzt höher, also müsste doch mehr KUG entstehen, weil mehr Gehalt wegfällt.

 

Was muss ich noch schlüsseln, dass sich Mehrarbeit an Nicht-KUG-Tagen korrekt auswirkt?

 

Danke für die Hilfe im Voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

grundsätzlich fließen ausbezahlte Überstunden/Mehrarbeitsstunden in das Ist-Entgelt und mindern dadurch das Kurzarbeitergeld.

 

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Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine rechtlichen Auskünfte geben können.

Sprechen Sie hierzu bitte mit der zuständigen Agentur für Arbeit.

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 07.04.2020 10:05:45 von Daniela_Eichler
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