Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zum KUG: Studenten bekommen ja aufgrund der AV-Freiheit kein KUG von der Agentur.
Wie ist das arbeitsrechtlich? Haben sie Anspruch auf Vergütung?
Falls ja, dann wahrscheinlich Entgelt in Höhe KUG. In LODAS gibt es ja hierfür eine Lohnart (544). Allerdings rechnet LODAS das nicht, da es sich um eine AV-freie Beschäftigung handelt. Kennt das jemand und falls ja, wie habt ihr das gelöst? Haben die Studenten überhaupt einen Anspruch auf Entgelt?
Hallo,
Studenten sind - ähnlich wie Auszubildende - keine Arbeitnehmer und haben daher und aufgrund der AV-Freiheit keinen Anspruch auf KUG.
Einen Entgelt-Anspruch an den Arbeitgeber haben Sie jedoch, wenn dieser vertraglich als regelmäßig festgelegt ist.
In meinen Fällen haben sich die Studenten mit dem AG darauf geeinigt, sich von der Arbeit freistellen und somit auch den Entgelt-Anspruch ruhen zu lassen.
Geht ein Student auf diese Regelung nicht ein, kann er meiner Ansicht nach nur entlassen werden, um den Entgeltanspruch aufzuheben.
Gruß