Im Unternehmen wurde KUG mit 50% eingeführt, d.h. Montag, Mittwoch und 1/2 Freitag wird regulär gearbeitet. Die Zeiterfassung erfolgt mittels einer Stechuhr, es kann also vorkommen, dass Monteure an einem Tag auch mal 2 "Überstunden" aufbauen, diese Stunden wurden bisher im Jahresarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Wenn der Mitarbeiter einen Tag Überstunden abbaute, wurde zunächst das Arbeitszeitkonto belastet. Wie verhält sich nun dieses Jahresarbeitszeitkonto mit KUG, sind Über- und Unterstunden während KUG möglich?
Während dem KUG dürfen keine Überstunden stehen bleiben. D. h. Sie müssen die Überstunden während der Kurzarbeit immer vom KUG abziehen und nur die übrigen Stunden als KUG abrechnen.