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KUG und Arbeitszeitkonto

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letzte Antwort am 30.04.2020 06:04:01 von björn
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berndgruhler
Beginner
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Im Unternehmen wurde KUG mit 50% eingeführt, d.h. Montag, Mittwoch und 1/2 Freitag wird regulär gearbeitet. Die Zeiterfassung erfolgt mittels einer Stechuhr, es kann also vorkommen, dass Monteure an einem Tag auch mal 2 "Überstunden" aufbauen, diese Stunden wurden bisher im Jahresarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Wenn der Mitarbeiter einen Tag Überstunden abbaute, wurde zunächst das Arbeitszeitkonto belastet. Wie verhält sich nun dieses Jahresarbeitszeitkonto mit KUG, sind Über- und Unterstunden während KUG möglich?

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Während dem KUG dürfen keine Überstunden stehen bleiben. D. h. Sie müssen die Überstunden während der Kurzarbeit immer vom KUG abziehen und nur die übrigen Stunden als KUG abrechnen.

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letzte Antwort am 30.04.2020 06:04:01 von björn
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