Über die Bewegungsdaten wird eine laufenden Provision bei Lohn und Gehalt mit LA 2040 abgerechnet.
Diese geht laut den LA Besonderheiten mit dem Betrag in das SOLL-Entgelt.
Rechnet man bei KUG die Provision über die Bewegungsdaten mit ab, erfolgt im IST-Entgelt KEINE Kürzung des Betrages. Ist das so richtig?????
Bei einer Abrechnung der gleichen Lohnart über die Festbezüge wird diese GEKÜRZT, weil bei der Anlage automatisch der Schlüsse k/k wie z. B. beim Gehalt gesetzt wird.
Im Fall 1 gibt es weniger KUG, da das IST-Entgelt höher ist.
Im Fall 2 gibt es mehr KUG, da das IST-Entgelt niedriger ist.
Welcher Fall ist hier die R
Hallo,
alle Bezüge, die über die Bewegungsdaten l Monatserfassung eingetragen werden, werden zu 100 % abgerechnet und fließen damit ungekürzt in das Ist-Entgelt.
Soll eine automatische Kürzung bei Teil- und Ausfallmonaten erfolgen, so ist die Betragslohnart mit dem entsprechenden Wert über die Stammdaten unter Entlohnung l Bezüge/Abzüge zu erfassen.
Anhand der Schlüsselung in der Spalte Kürzung erfolgt die jeweilige Berücksichtigung in Teil-/Ausfallmonaten anhand der hinterlegten Umrechnungsformel (siehe z. B. hierzu die Formel unter Mandantendaten l Abrechnungsparameter).