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KUG regelmäßige Provisionen Kürzung im IST-Entgelt ja oder nein!

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letzte Antwort am 27.04.2020 12:26:43 von Daniela_Eichler
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FH
Beginner
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Über die Bewegungsdaten wird eine laufenden Provision bei Lohn und Gehalt mit LA 2040 abgerechnet.

Diese geht laut den LA Besonderheiten mit dem Betrag in das SOLL-Entgelt.

Rechnet man bei KUG die Provision über die Bewegungsdaten mit ab, erfolgt im IST-Entgelt KEINE Kürzung des Betrages. Ist das so richtig?????

Bei einer Abrechnung der gleichen Lohnart über die Festbezüge wird diese GEKÜRZT, weil bei der Anlage automatisch der Schlüsse k/k wie z. B. beim Gehalt gesetzt wird.

Im Fall 1 gibt es weniger KUG, da das IST-Entgelt höher ist.

Im Fall 2 gibt es mehr KUG, da das IST-Entgelt niedriger ist.

 

Welcher Fall ist hier die R

 

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo,

 

alle Bezüge, die über die Bewegungsdaten l Monatserfassung eingetragen werden, werden zu 100 % abgerechnet und fließen damit ungekürzt in das Ist-Entgelt.

 

Soll eine automatische Kürzung bei Teil- und Ausfallmonaten erfolgen, so ist die Betragslohnart mit dem entsprechenden Wert über die Stammdaten unter Entlohnung l Bezüge/Abzüge zu erfassen.
Anhand der Schlüsselung in der Spalte Kürzung erfolgt die jeweilige Berücksichtigung in Teil-/Ausfallmonaten anhand der hinterlegten Umrechnungsformel (siehe z. B. hierzu die Formel unter Mandantendaten l Abrechnungsparameter).

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 27.04.2020 12:26:43 von Daniela_Eichler
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