Hallo liebe Community,
wird ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Kug krank, dann erhält er Kug von der Arbeitsagentur bzw. Krankengeld in Höhe von Kug. Daneben hat der Arbeitnehmer im Fall der Erkrankung ein Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die nicht ausgefallenen Arbeitszeiten (wenn z.B. Kurzarbeit für 50% der Arbeitszeit eingeführt wird). Jetzt kann sich aber der Arbeitnehmer tatsächlich nicht während des Kug-Bezuges krankschreiben lassen, sondern während der zu geleisteten Arbeitszeit. Was kann der Arbeitgeber dagegen machen und wie kann man so was vermeiden?
Hallo,
wenn der Arbeitnehmer während Kurzarbeit krank ist, erfassen Sie nur die Stunden, die durch Kug ausgefallen sind.
Für die restlichen Stunden erhält der Arbeitgeber den AAG-Erstattungsantrag.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG