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KUG bei Studium nach gesetzlicher Höchstdauer

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letzte Antwort am 01.06.2022 15:14:19 von ama
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Sensei
Beginner
Offline Online
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75 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

es hat sich bei mir ein Fall ergeben, der etwas tricky ist und mit online Recherche nicht "mal eben" und eindeutig lösbar ist. Es geht um einen Studenten, der die Sozialversicherungsprivilegien durch zu lange Studiendauer verliert. Ungünstigerweise während Kurzarbeit.

Ich fasse mal zusammen, was ich bisher raus gefunden habe:
Studenten, die an einer Hochschule immatrikuliert sind und in der Hauptsache ihr Studium betreiben, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Es gilt allerdings, dass nach 25 Semestern davon ausgegangen werden kann, dass das Studium nicht mehr in der Hauptsache ausgeübt wird, sodass auch diese Studenten voll Sozialversicherungs pflichtig werden.

Doof ist halt, dass dieser Zeitpunkt in der Kurzarbeitszeit liegt. Theoretisch müsste da greifen, dass es quasi eine sozialversicherungspflichtige Neueinstellung ist, die unvermeidbar ist, da es ein bestehendes Arbeitsverhältnis ist. Damit wird der Student mit Beginn des 25. Fachsemesters während der Kurzarbeit KUG berechtigt.

 

Ist das richtig oder übersehe ich da etwas?

ama
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
52 Mal angesehen

Moin,

grundsätzlich würde ich Ihnen zu stimmen. Für eine sichere Antwort sollten Sie dem Arbeitsamt eine Email schreiben, die melden sich mittlerweile relativ schnell. 

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letzte Antwort am 01.06.2022 15:14:19 von ama
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