Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter, der geplant hat in der Woche nach Ostern Urlaub zu nehmen. Der Urlaub wurde auch schon vor Wochen vom Arbeitgeber genehmigt. Nun hat der Arbeitgeber KUG beantragt. Für die Urlaubstage zahlt der Arbeitgeber ganz normal Lohn. Kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter trotz KUG die Erholungsbeihilfen für die Woche Urlaub zahlen oder ist dies nicht möglich?
Hallo,
rechtlich können wir nicht beraten. Klären Sie die rechtliche Seite bitte mit der Bundesagentur für Arbeit ab.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG