Hallo in die Runde!
Gerade staunte ich nicht schlecht: Die Bundesagentur für Arbeit Frankfurt am Main hat mit Datum vom 30.03.2021 einem Mandanten die Leistungsbescheide für die KUG Zeiträume Januar und Februar 2021 zugestellt.
Darin befindet sich ein Hinweis:
Die eingereichten Antragsvordrucke sind veraltet. Bitte nutzen Sie für die kommenden Anträge auf Kurzarbeitergeld den aktuellen Antragsvordruck:
Leistungsantrag (arbeitsagentur.de)
Zuerst dachte ich ja, man möchte dort nun auch lieber den Kurzantrag haben - aber dem ist nicht so. Tatsächlich handelt es sich um das KUG Formular 107 - 01.2021
Meine LODAS Auswertungen haben die KUG Formulare 107 - 03.2020
Habe ich irgendetwas verpasst?
In LODAS selbst kann ich doch auf die Wahl des Formulars keinen Einfluss nehmen, oder?
Ich hatte mich ehrlich gesagt darauf verlassen, dass ich von DATEV in der LODAS Auswertung die aktuellsten Formulare erhalte.
Es wäre tatsächlich ziemlich zeitaufwändig, wenn ich ab sofort alle KUG Anträge händisch ausfüllen muss - es reicht schon, dass einige Arbeitsagenturen mittlerweile auf den Kurzantrag bestehen, der von der DATEV meines Wissens nach bisher nicht unterstützt wird.
Hat noch jemand diese Mitteilung erhalten?
Herzliche Grüße
Melanie Vogel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Thematik in den letzten DATEV-Infobriefen erläutert.
Vielen herzlichen Dank, das hat mich auf die richtige Spur gebracht!
Dort habe ich es gefunden.
Gern geschehen 🙂