Hallo Zusammen,
bei uns im Unternehmen wird der 24.12. und 31.12. als halber Tag gerechnet. Sprich 0,5 wird jeweils von der Firma "geschenkt" und die anderen 0,5 müssen sich die Mitarbeiter Urlaub nehmen.
Wie trage ich das bei Kurzarbeit ein? Als 8 Stunden Urlaub? Oder gelten die beiden Tage als Feiertag?
Hallo, grundsätzlich sind beide Tage volle Arbeitstage.
Ich würde jeweils 4 Std. KUG buchen (geschenkte Zeit des AG) und einen halben Tag Urlaub.
Viele Grüße
Ruth
Danke für die Rückmeldung. KUG kann ich leider nicht eintragen, da wir im Zeitraum 24.12-31.12 den Betrieb schließen.