abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

KUG 10% von Mitarbeitern des Betriebes/Abteilung, nach Köpfen oder Umr.Vollzeitmitarbeiter

1
letzte Antwort am 30.03.2020 16:18:44 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
maxmoritz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
254 Mal angesehen

Sorry keine direkte Lohnfrage! Aber vielleicht kann jemand helfen?

 

Wird die Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter nach Köpfen oder nach Vollzeitäquivalent betrachtet?

Da die 450€ Kräfte mitgerechnet werden, kann das schon in der Berechnung wichtig sein?

 

Danke

Sven

 

 

Definition laut Merkblatt Arbeitsam:

Beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:
Bei der Gesamtzahl der im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer/-innen sind Arbeitnehmer/-innen,
die nicht der Beitragspflicht zur Bundesagentur für Arbeit unterliegen, ferner Kranke, Beurlaubte und innerhalb des o. a. Zeitraumes ausgeschiedene
Arbeitnehmer/-innen mitzuzählen. Nicht mitzuzählen
sind Auszubildende sowie Arbeitnehmer/-innen, die
sich in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Vollzeitmaßnahmen) mit Bezug von Unterhaltsgeld oder
Übergangsgeld befinden. Darüber hinaus sind
Arbeitnehmer/-innen nicht als Beschäftigte zu zählen,
deren Arbeitsverhältnis ruht (z. B. Grundwehr- oder Zivildienstleistende). Heimarbeiter zählen ebenfalls nicht
zu den tatsächlich Beschäftigten im Sinne der Vorschriften über das Kug.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
232 Mal angesehen

Hallo Sven,

 

tut mir leid, hier können wir leider nicht weiterhelfen.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Agentur für Arbeit. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 30.03.2020 16:18:44 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage