Sorry keine direkte Lohnfrage! Aber vielleicht kann jemand helfen?
Wird die Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter nach Köpfen oder nach Vollzeitäquivalent betrachtet?
Da die 450€ Kräfte mitgerechnet werden, kann das schon in der Berechnung wichtig sein?
Danke
Sven
Definition laut Merkblatt Arbeitsam:
Beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:
Bei der Gesamtzahl der im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer/-innen sind Arbeitnehmer/-innen,
die nicht der Beitragspflicht zur Bundesagentur für Arbeit unterliegen, ferner Kranke, Beurlaubte und innerhalb des o. a. Zeitraumes ausgeschiedene
Arbeitnehmer/-innen mitzuzählen. Nicht mitzuzählen
sind Auszubildende sowie Arbeitnehmer/-innen, die
sich in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Vollzeitmaßnahmen) mit Bezug von Unterhaltsgeld oder
Übergangsgeld befinden. Darüber hinaus sind
Arbeitnehmer/-innen nicht als Beschäftigte zu zählen,
deren Arbeitsverhältnis ruht (z. B. Grundwehr- oder Zivildienstleistende). Heimarbeiter zählen ebenfalls nicht
zu den tatsächlich Beschäftigten im Sinne der Vorschriften über das Kug.
Hallo Sven,
tut mir leid, hier können wir leider nicht weiterhelfen.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Agentur für Arbeit.