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Kürzung Urlaub jugendliche Baugewerbe

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letzte Antwort am 14.12.2021 15:13:08 von Astrid_Preuß
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LindaT91
Beginner
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Nachricht 1 von 2
284 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe ein Problem mit geringfügige Arbeiter (jugendliche) und gewerbliche Arbeitnehmern (jugendliche).

Lohn und Gehalt rechnet bei denen grundsätzlich mit 2,5 Tagen im Monat, auch wenn diese nur 1x die Woche arbeiten und kürzen ist bei diesen Mitarbeitern nicht möglich mit der Lohnart 8700.

 

Kann mir einer bei dem Problem helfen?

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
254 Mal angesehen

Hallo,


Lohn und Gehalt rechnet bei jugendlichen Arbeitnehmern immer mit 30 Urlaubstagen, auch wenn der Mitarbeiter nur einen Tag in der Woche arbeitet.


Da jugendliche Arbeitnehmer nicht am Ansparverfahren teilnehmen (Urlaubstage werden von Monat zu Monat erarbeitet), erfassen Sie lediglich die Urlaubsstunden mit der DATEV-Standardlohnart 8001.


Unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte „Baulohn“ können Sie im Feld „Korrektur von Urlaubstagen (im Malergewerbe und bei Jugendlichen im Bauhauptgewerbe):“ die Urlaubstage berichtigen.


Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 5303034 – Urlaub abrechnen – Bauhauptgewerbe – Beispiele für Lohn und Gehalt.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.12.2021 15:13:08 von Astrid_Preuß
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