Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer, der privat kranken- und pflegeversichert ist, befindet sich ab dem 29.06.2020 im Krankengeldbezug. Bei der Probeabrechnung wird der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung gekürzt. Die Kürzung kann ich mir allerdings nicht erklären. Liegt es an den SV-Tagen (lediglich 28 SV-Tage anstatt 30 SV-Tage)? Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung bleibt allerdings unberührt.
Hat hierzu jemand eine Erklärung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das Problem hat sich zwischenzeitlich geklärt.
Die monatlichen Vorsorgeaufwendungen für die Pflegeversicherung sind für das Bruttogehalt zu hoch. Dadurch wird der Arbeitgeberzuschuss gekürzt. Durch die Unterbrechung ab dem 29.06.2020 wird das Bruttogehalt und somit nochmals der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung auf den maximalen Beitrag (gekürztes Brutto x 1,525 %) reduziert.