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Kündigung einer Direktversicherung - Besteuerung

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letzte Antwort am 24.02.2016 12:41:54 von Monique_Müller
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martina
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
11775 Mal angesehen

Ich habe ein Problem bei vorzeitiger Kündigung einer Direktversicherung.

Wie erfasse ich den Rückkaufswert in LODAS, um die Einkünfte korrekt zu versteuern? Es handelt sich um eine Direktversicherung die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, die Voraussetzung der Steuerfreiheit nach §3 Nr. 63 EStG ist erfüllt. Es handelt sich also um einen Einmalbezug, der sozialversicherungspflichtig ist. In diesem Fall müsste man auf den Rückkaufswert die AG- und AN-Beiträge zur Sozialversicherung abführen und dem Mitarbeiter mit der nächsten Gehaltsabrechnung belasten/ausweisen.

Gibt es in Datev-Lodas eine vorbelegte Lohnart, die ich verwenden kann? Falls nicht, wie müsste diese Lohnart aussehen bzw. welche vorbelegte Lohnart könnte ich entsprechend kopieren und anpassen?

Ich hoffe, dass mir jemand einen Tipp geben kann 😉

Vielen Dank vorab!

Martina

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
2389 Mal angesehen

Hallo Martina,

bei der vorzeitigen Kündigung des Vertrages zur Betrieblichen Altersvorsorge gibt es einiges zu beachten.

Wir empfehlen Ihnen hierfür das Dokument  5303396 - Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) (Beispiele für LODAS) unter Punkt 11 Vorzeitige Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.02.2016 12:41:54 von Monique_Müller
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