Hallo liebe Community,
einer meiner Mitarbeiter hat ein Jobrad zusätzlich zum Gehalt. Dies wird als geldwerter Vorteil steuer- und sv-frei abgerechnet.
Nun fragte er nach einem Jobticket.
Darf ich das neben dem Jobrad zusätzlich zum Gehalt steuer-und sv-frei abrechnen?
M.E. schon, weil das Jobrad als geldwerter Vorteil quasi einen Gehaltsbestandteil darstellt und das Jobticket auf die Entfernungspauschale angerechnet wird (es muss ja auch in der Lohnsteuerbescheinigug ausgewiesen werden).
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Sonnige Grüße
Conny
Hallo Conny,
bei dieser rechtlichen Beurteilung können wir leider nicht weiterhelfen.
Bitte erkundigen Sie sich beim Finanzamt, ob Sie das Jobticket zusätzlich abrechnen können.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ach schade. Hätte ja sein können, dass jemand diesen Fall schon hatte.
Lieben Dank auf jeden Fall.
Grüße
Conny
Den Fall hatte ich noch nicht , aber aus meiner Sicht geht das.
Beides soll gefördert werden ÖPNV und Fahrrad. Da es sich um 2 unterschiedliche Befreiungsvorschriften handelt und nichts lesen oder erkennen konnte das das eine auf das andere angerechnet wird, folgt für mich geht.
Auch rein aus der Praxis - ich fahre ja selbst sehr viel Fahrrad- bei extrem schlechten Wetter Busfahrt und die soll dann als Eigenverbrauch besteuert werden - quasi Schlechtwettereigenverbrauch 😉
Kann ich mir nicht vorstellen.
Dankeschön 🙂
LG
Conny