Hallo,
wir haben heute die Information von Jobrad erhalten, dass Leasingräder mit Gehaltsumwandlung mit der 0,25%-Regel noch stärker steuerlich gefördert werden und zwar rückwirkend ab 01.01.2019.
Wie soll ich nun bei der nächsten Abrechnung vorgehen?
Bruttolistenpreis wieder halbieren + Bemessungsgrundlage "Halber Bruttolistenpreis"
Ich freu mich auf eine Antwort.
Viele Grüße
Susan
Hallo Susan,
gemäß dem BMF-Schreiben vom 09. Januar 2020 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder - Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern v. 09.01.2020), reduziert sich für (Elektro-) Fahrräder, die zwischen 01.01.2019 und 31.12.2030 erstmals einem Arbeitnehmer überlassen werden, ab 01.01.2020 die Bemessungsgrundlage auf ¼ des Bruttolistenpreises.
Ab der Version 11.12 von Lohn und Gehalt wird für bereits angelegte Fahrräder, die diese Voraussetzungen erfüllen, automatisch rückwirkend zum 01.01.2020 eine neue Historie mit einem viertel Bruttolistenpreis angelegt.
Die Version 11.12 steht voraussichtlich ab dem 24.01.2020 für Sie zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auch manuell zwischen der vollen, halben und viertelten Bemessungsgrundlage wählen.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG