Hallo zusammen,
unser Mandant ist dem TVöD angeschlossen und im November erhalten die Mitarbeiter die Jahressonderzahlung. Seit April diesen Jahres befinden sich aber alle Mitarbeiter in Kurzarbeit.
Meine Frage ist jetzt - wie berechnet sich die Höhe der Sonderzahlung? Gemäß TV COVID darf sie ja nicht gekürzt werden. Welcher Bemessungszeitraum ist anzusetzen? Muss jetzt bei jedem Mitarbeiter geprüft werden, ob im Bemessungszeitraum 30 Kalendertage zusammenkommen, an denen keine Kurzarbeit geleistet wurde (zählen die Wochenenden mit????) oder ist generell auf den letzten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit abzustellen?
Danke & Gruß
Hallo,
für die Berechnung der Jahressonderzahlung müssen Zeiträume mit gekürzten Bezügen wegen Kug unberücksichtigt bleiben. Eine programmseitige Unterstützung ist in diesem Fall nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 2.3 Jahressonderzahlung im Dokument 1018677.
Die Berechnungsgrundlage finden Sie im Dokument 5304965 - Öffentlicher Dienst - TVöD (Bund/VKA, TV-V) - Lexikon Lohn und Personal unter Punkt 9 Jahressonderzahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG