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Jahressonderzahlung TVöD mit Kurzarbeit

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letzte Antwort am 19.11.2020 07:28:21 von Kristin_Frohmeyer
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Lohn1607
Beginner
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Hallo zusammen,

 

unser Mandant ist dem TVöD angeschlossen und im November erhalten die Mitarbeiter die Jahressonderzahlung. Seit April diesen Jahres befinden sich aber alle Mitarbeiter in Kurzarbeit.

 

Meine Frage ist jetzt - wie berechnet sich die Höhe der Sonderzahlung? Gemäß TV COVID darf sie ja nicht gekürzt werden. Welcher Bemessungszeitraum ist anzusetzen? Muss jetzt bei jedem Mitarbeiter geprüft werden, ob im Bemessungszeitraum 30 Kalendertage zusammenkommen, an denen keine Kurzarbeit geleistet wurde (zählen die Wochenenden mit????) oder ist generell auf den letzten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit abzustellen?

 

Danke & Gruß

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
243 Mal angesehen

Hallo,


für die Berechnung der Jahressonderzahlung müssen Zeiträume mit gekürzten Bezügen wegen Kug unberücksichtigt bleiben. Eine programmseitige Unterstützung ist in diesem Fall nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 2.3 Jahressonderzahlung im Dokument 1018677.


Die Berechnungsgrundlage finden Sie im Dokument 5304965 - Öffentlicher Dienst - TVöD (Bund/VKA, TV-V) - Lexikon Lohn und Personal unter Punkt 9 Jahressonderzahlung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.11.2020 07:28:21 von Kristin_Frohmeyer
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