Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Mir wurde von der Berufsgenossenschaft eine neue Gefahrtarifstelle mit Beginn 01.01.2019 übermittelt, jetzt bekomme ich den Fehler Abgabegrund 92 kann nicht erstellt werden, da der Beitragsmaßstab nicht zulässig sei.
Kann mir jemand helfen wie ich jetzt die Meldung mit dem Abgabegrund 92 für das vergangene Jahr und mit der alten Gefahrtarifstelle bekomme.
Ein Sondertatbestand ist ja eine Neue Gefahrtarifstelle nicht.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
bitte bei Auswertungen im Dezember schauen ob die Auswertung 422 erfolgt ist, dass wäre nämliche die Übertrag zur BG. Die Meldung mit der neuen Gefahrentarifstelle ist erst für dieses Jahr. Die alte löschen und einen neuen Abruf starten, dann wird die neue eingespielt und wird im Dezember 2019 ordnungsgemäß übermittelt.
LG MaRa
Hallo MaRa,
die Auswertung 422 für 2018 wurde mit den richtigen Werten erstellt.
Eine erneute Stammdatenabfrage bei der BG für 2018 ergab keine Änderungen.
Mein Problem ist, dass die Meldung mit dem Abgabegrund 92 für den Zeitraum 01.01.-31.12.2018 mit der alten Gefahrtarifstelle nicht mehr erstellt wird bzw. wurde.
Für die neue habe ich keine Bedenken, zumindest insoweit wenn für das nächste Jahr nicht wieder die Gefahrtarifstelle geändert wird. Im Grunde interessiert mich 2019 erst nächstes Jahr.
Grüße Steinert
Hallo,
können Sie nochmal schauen ob im Januar bei der Auswertung 63 die 92 Meldung mit aufgeführt wurde, dann wäre sie auch für 2018 erstellt wurden.
LG MaRa
Hallo,
ja genau das ist ja das Problem, die Meldung 92 (in der Auswertung 63) wurde bzw. wird nicht (für die Mitarbeiter, die vor dem 11.01.2018 eingetreten sind) erstellt.
Es gibt dort nur die Jahresmeldung 50
Im 2. Fehlerprotokoll ist nun auch nur noch einer der Mitarbeiter aufgeführt, dass für ihn keine Meldung 92 erstellt werden konnte, obwohl die Meldung für den Rest nicht erstellt wurde.
Ich habe jetzt übrigens einen anderen Weg gefunden, wie ich die Meldung erzwingen kann.
Vielen Dank trotzdem für Ihre Hilfe.
Ich war beim Mitarbeiter und habe dort eine Abweichende Zuordnung zur Mitgliedschaft (anders als in Mandantenstammdaten, obwohl es die Selbe ist) eingetragen.
Nun ist die Meldung erstellt worden.
Verständlich ist dies für mich nicht, denn die Mandantenstammdaten sagen ja nichts anderes.
Hallo,
bitte beachten Sie hierzu das Dokument 1021499 - Programm-Meldung: Beitragsmaßstab nicht zulässig .
In diesem ist die Ursache mit Abhilfe zu Ihrem Problem beschrieben.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
vielen Dank für die Nennung des Dokumentes zur Abhilfe, leider ist der Fehler nicht der, den ich hatte.
Ist aber jetzt auch egal, denn ich konnte mir anders behelfen und die fehlenden Meldungen anders und richtig erzeugen.
Viele Grüße
Oliver Steinert