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Jahreslohnsteuerbescheinigung und Quarantäne

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letzte Antwort am 03.02.2021 15:50:13 von Jacqueline_Schön
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mariahagen
Einsteiger
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Programm LODAS

 

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Problem mit rückwirkenden Quarantäneabrechnungen.

Die Vielzahl an Quarantäneabrechnungen aus Oktober - Dezember habe ich vor der Januar-Abrechnung als Wiederabrechnung Dezember durchgeführt. Alles o.k., der Betrag ist in Zeile 15 auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Die Lohnsteueranmeldung wurde korrigiert.

Dann habe ich den ersten Lauf Januar abgerechnet und Jahresmeldungen zur SV für 2020 bekommen.

Also soweit alles gut.

Nun tauchen erneut Quaratäneanordnungen aus Dezember auf.

Wenn ich diese nun über Lodas korrigiere, was passiert mit der Lohnsteuerbescheinigung???

Die ist ja für 2020 ohne Entschädigungszahlung erstellt.

Oder kann ich die Auszahlung über StLA 480 und 481 dann auf der Januar-Abrechnung ausweisen?

Dann erscheint die Entschädigung vermutlich auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2021, besser als gar nicht.

 

Bin dankbar für Ideen

Viele Grüße

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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252 Mal angesehen

Hallo,


aufgrund der neuen Lohnsteuer-Richtlinie 2021 sind Nachberechnungen in das Vorjahr mit dem Entstehungsprinzip nur noch im Januar bzw. Februar möglich.


Damit die Steuerkorrektur im Vorjahr bei rückwirkender Abrechnung einer Entschädigungszahlung richtig berechnet wird, ist für die Nachberechnung das Entstehungsprinzip anzuwenden.


Das Entstehungsprinzip können Sie in den Personaldaten I Steuer I Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. unter Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr hinterlegen.


Wurde mit der Abrechnung Januar bereits eine Nachberechnung im Zuflussprinzip durchgeführt, kann das Entstehungsprinzip nur noch mit einer Wiederabrechnung Januar anwendet werden. Dies ist notwendig, damit die Abrechnung der Entschädigungszahlung richtig erfolgt.


Weitere Informationen zur Nachberechnung ins Vorjahr erhalten Sie auch in unserem Beitrag: Nachberechnung ins Vorjahr mit Entstehungsprinzip nur im Januar und Februar möglich.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.02.2021 15:50:13 von Jacqueline_Schön
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