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Insolvenzgeldumlage zurückfordern?

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letzte Antwort am 04.08.2020 18:23:07 von Uwe_Lutz
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Claudia-FU
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Durch eine Fortbildung habe ich festgestellt, das wir in der Kanzlei eine Mandantin betreuen, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und wir aber trotzdem die Insolvenzgeldumlage abrechnen. Das Mandat ist noch nicht sehr lange in meiner Betreuung, aber schon lange bei uns als Mandat.   Die letzte DRV Prüfung war bis 31.12.2017. Dort ist es dem Prüfer auch nicht aufgefallen, das diese Umlage hätte gar nicht gezahlt werden dürfen. 

Kann ich die gezahlten Beiträge bei den Krankenkassen im Rahmen einer DRV Prüfung zurückfordern? Gibt es da Fristen die beachtet werden müssen?  

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

nach meiner Kenntnis ist nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts "kraft Rechtsform" von der Insolvenzgeldumlage befreit. Es kommt vielmehr darauf an, ob eine Insolvenzfähigkeit der Körperschaft besteht. Siehe hierzu auch Ausführungen im Dokument  Insolvenzgeldumlage  in den Abschnitten 2 und 3.

 

Sofern keine Umlagepflicht besteht müsste eine Erstattung möglich sein, soweit keine Verjährung eingetreten ist (4-jährige Verjährungsfrist). Anders als im Steuerrecht hemmt die Sozialversicherungsprüfung eine Änderung der geprüften Jahre nicht.

 

Es müssten daher m.E. die Umlagen für die Jahre ab 2016 (und für den Monat Dezember 2015) noch erstattet werden können, wenn dieser Erstattungsantrag bis Ende 2020 bei den Krankenkassen eingeht. Ob rechtzeitig vorher die nächste SV-Prüfung erfolgt, müssten Sie gucken. Vermutlich aber nicht, wenn die Prüfung bis 2017 vorgenommen wurde, da dann wohl erst im Jahre 2021 oder 2022 die nächste Prüfung ansteht.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Vielen Dank Herr Lutz.

 

Es handelt sich um eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts, die staatlicher Aufsicht unterliegt.

 

Von daher gehe ich von einer Befreiung aus. Die Beiträge bis Januar 2019 dürfte noch über Lodas änderbar sein, oder?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ob dies so für eine Befreiung reicht, kann ich nicht sagen.

 

Ab Januar 2019 ist die Meldung über LODAS änderbar.

 

Sie sollten aber die KK zusätzlich informieren, da diesen Monat dann ein entsprechend hoher Minusbetrag und in den kommenden Monaten keine Insolvenzgeldumlage mehr gemeldet wird.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 04.08.2020 18:23:07 von Uwe_Lutz
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