abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Hinweis Hinweis #LN04364 DEÜV - Anforderung Abgabe einer Jahresmeldung Abgabegrund 50

3
letzte Antwort am 23.09.2022 10:55:32 von M_Stoltenberg_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
M_Stoltenberg_
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
526 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe folgende Meldung u. mittlerweile auch Post von der KK bekommen, dass die Jahresmeldung 01.01.-31.12.2021 für einen per 31.05.2021 ausgeschiedenen Mitarbeiter abzugeben ist.

 

Wie kann ich die SV-Meldung über Lohn und Gehalt im aktuellen Abrechnungsmonat 09/2022 erzeugen/anstoßen?

 

Hinweis #LN04364
DEÜV: Für das Kalenderjahr 2021 wurde die Abgabe einer Jahresmeldung (Abgabegrund 50)
angefordert.
» Überprüfen Sie bei Bedarf die rückgemeldeten Anforderungen.

 

M_Stoltenberg__0-1663922260382.png

 

Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
516 Mal angesehen

Moin @M_Stoltenberg_ ,

ich arbeite zwar nicht mit LuG, aber grundsätzlich würde ich erst einmal prüfen, ob denn tatsächlich zum 31.05.21 keine Abmeldung erstellt worden ist. Wenn eine erstellt wurde, Kontakt mit der KK aufnehmen, wo das Problem liegt. Wenn keine erstellt wurde, das Fehlerprotokoll vom Endabrechnungsmonat prüfen, warum evtl. keine erstellt wurde.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
M_Stoltenberg_
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
512 Mal angesehen

Hallo und danke für deine Antwort.

 

Die Abmeldung zum 31.05.2021 wurde am 06.07.2021 an die KK übermittelt...

 

Ich ruf die dann mal an...

0 Kudos
M_Stoltenberg_
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
508 Mal angesehen

Toll, keine Jahresmeldung notwendig bei Austritt 31.05.2021.

 

Die KK hat die Abmeldung nicht bekommen... Meldebescheinigung habe ich aber vorliegen.

 

Also alles geklärt, danke 🙂

0 Kudos
3
letzte Antwort am 23.09.2022 10:55:32 von M_Stoltenberg_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage